GARANTIEBEDINGUNGEN

GARANTIEBEDINGUNGEN AQLUX L.L.C. Stand: Juni 2026 TEIL A Allgemeine Bestimmungen, Garantieumfang, Wasserqualität und Kalkablagerungen 1. Einleitung AQLUX entwickelt, produziert und vertreibt hochwertige Sanitärprodukte, Dusch-WCs, WC-Systeme, Unterputzspülkästen sowie weitere Produkte für moderne Badezimmer. Die Produkte von AQLUX bestehen teilweise aus mechanischen, hydraulischen, elektronischen und sensorbasierten Komponenten und stellen technisch anspruchsvolle Systeme dar, deren ordnungsgemäße Funktion von verschiedenen äußeren Faktoren abhängig ist. Diese Garantiebedingungen regeln den Umfang der Garantieleistungen von AQLUX sowie die Voraussetzungen, Einschränkungen und Ausschlüsse von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen. Die gesetzlichen Rechte des Käufers nach den zwingenden Vorschriften der Republik Kosovo bleiben unberührt. 2. Geltungsbereich Diese Garantiebedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Produkte der Marke AQLUX. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: • Dusch-WCs • Smart-WCs • elektronische Toilettensysteme • WC-Anlagen • WC-Sitze • Unterputzspülkästen • Sanitärkeramik • Armaturen • Waschbecken • Duschsysteme • Spiegel • Spiegelschränke • Badezimmermöbel • elektronische Badezimmerprodukte • Smart-Home-Badezimmerprodukte • Zubehör • Ersatzteile Diese Garantiebedingungen gelten automatisch auch für zukünftige Produktgruppen, Technologien, Erweiterungen und Dienstleistungen von AQLUX. 3. Räumlicher Geltungsbereich Die Garantie von AQLUX gilt grundsätzlich für Produkte, die innerhalb der Republik Kosovo verkauft, installiert und betrieben werden. Für Produkte, die außerhalb der Republik Kosovo verkauft, geliefert, installiert oder genutzt werden, gelten ausschließlich die individuell vereinbarten Bedingungen. Soweit keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht, ist AQLUX nicht verpflichtet, Garantieansprüche außerhalb der Republik Kosovo zu bearbeiten. Kosten für internationale Transporte, Rücksendungen, Zollabfertigungen, Einfuhrabgaben, Ausfuhrabgaben oder sonstige Nebenkosten trägt der Käufer. 4. Umfang der Garantie Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf nachweisbare Material-, Produktions- oder Herstellungsfehler, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Produkts bestanden haben. Ein Garantiefall liegt nur dann vor, wenn der geltend gemachte Mangel unmittelbar auf einen Fehler in Material, Konstruktion oder Herstellung zurückzuführen ist. Nicht jede Funktionsstörung, Beeinträchtigung oder Abweichung stellt automatisch einen Garantiefall dar. Insbesondere gelten Schäden oder Funktionsstörungen, die durch äußere Einwirkungen, Betriebsbedingungen, Installationsfehler, Wartungsmängel oder sonstige nicht von AQLUX zu vertretende Ursachen entstehen, nicht als Herstellungsfehler. Im Falle eines anerkannten Garantiefalls entscheidet ausschließlich AQLUX über die Art der Mängelbeseitigung. AQLUX ist berechtigt: • das Produkt zu reparieren, • einzelne Komponenten auszutauschen, • technisch gleichwertige Ersatzteile einzusetzen, • ein gleichwertiges Ersatzprodukt bereitzustellen, • eine andere angemessene technische Lösung anzuwenden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Garantieleistung besteht nicht. 5. Voraussetzungen für Garantieansprüche Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Käufer den rechtmäßigen Erwerb des Produkts nachweisen kann. AQLUX ist berechtigt, folgende Unterlagen anzufordern: • Originalrechnung, • Kaufnachweis, • Lieferschein, • Seriennummer, • Fotos, • Videos, • Installationsnachweise, • Wartungsnachweise, • sonstige technische Informationen. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Kann der Sachverhalt aufgrund fehlender Mitwirkung nicht ausreichend geprüft werden, kann die Bearbeitung des Garantieanspruchs abgelehnt werden. 6. Verantwortung des Eigentümers und Betreibers Der Käufer, Eigentümer, Betreiber oder Nutzer des Produkts trägt die Verantwortung für dessen ordnungsgemäßen Betrieb. Hierzu gehört insbesondere die Verpflichtung: • die Bedienungsanleitung zu lesen und einzuhalten, • die Installationsanleitung einzuhalten, • die Wartungsvorgaben einzuhalten, • Reinigungs- und Pflegehinweise zu beachten, • erforderliche Entkalkungsmaßnahmen durchzuführen, • das Produkt bestimmungsgemäß zu verwenden, • erkennbare Mängel unverzüglich zu melden. AQLUX übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch die Verletzung dieser Pflichten entstehen. 7. Technische Besonderheiten von Dusch-WCs und elektronischen Sanitärprodukten Dusch-WCs und elektronische Sanitärprodukte bestehen aus einer Vielzahl präziser Komponenten. Hierzu zählen insbesondere: • Sensoren, • Steuerungseinheiten, • Heizsysteme, • Ventile, • Magnetventile, • Düsen, • Pumpen, • Wasserverteiler, • elektronische Baugruppen, • Sicherheitseinrichtungen. Die ordnungsgemäße Funktion dieser Komponenten hängt von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereiches von AQLUX liegen. Insbesondere die Wasserqualität, Wasserhärte, elektrische Versorgung, Installationsqualität und Wartung beeinflussen die Lebensdauer und Funktionsfähigkeit des Produkts erheblich. Funktionsstörungen, die auf diese Faktoren zurückzuführen sind, stellen grundsätzlich keinen Herstellungsfehler dar. 8. Wasserqualität und Betriebsbedingungen Die Produkte von AQLUX sind für den Betrieb mit einer technisch geeigneten Wasserversorgung vorgesehen. Die Wasserqualität kann je nach Region, Gebäude und Wasserversorger erheblich variieren. AQLUX hat keinen Einfluss auf die örtlichen Gegebenheiten und übernimmt daher keine Verantwortung für Schäden oder Funktionsstörungen, die unmittelbar oder mittelbar durch die Qualität des Wassers verursacht werden. Der Betreiber ist verpflichtet, die Eignung seiner Wasserversorgung sicherzustellen. Bei Bedarf sind geeignete Schutzmaßnahmen wie Filteranlagen, Wasseraufbereitungssysteme oder Enthärtungsanlagen einzusetzen. 9. Kalkablagerungen und Wasserhärte Kalkablagerungen stellen eine natürliche Folge bestimmter Wasserqualitäten dar und gehören nicht zu den Herstellungs- oder Materialfehlern eines Produktes. Je nach Wasserhärte können sich Kalkablagerungen innerhalb wasserführender Komponenten bilden und die Funktion des Produkts beeinträchtigen. Dies betriat insbesondere: • Duschdüsen, • Ventile, • Magnetventile, • Heizsysteme, • Durchlauferhitzer, • Sensoren, • Wasserleitungen, • Wasserverteiler. Mögliche Folgen können sein: • verringerter Wasserdruck, • ungleichmäßiger Wasserstrahl, • Temperaturabweichungen, • Verstopfungen, • Fehlfunktionen einzelner Komponenten, • Störungen elektronischer Systeme. Derartige Beeinträchtigungen stellen keinen Material- oder Herstellungsfehler dar. Schäden oder Funktionsstörungen infolge von Kalkablagerungen sind ausdrücklich von Garantie, Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Der Betreiber ist verpflichtet, die erforderlichen Entkalkungsmaßnahmen entsprechend der Wasserhärte seines Standortes regelmäßig durchzuführen. 10. Wasserverunreinigungen und Fremdsto[e AQLUX übernimmt keine Garantie für Schäden, die durch Verunreinigungen innerhalb des Wasserversorgungssystems verursacht werden. Hierzu zählen insbesondere: • Rostpartikel, • Sand, • Sedimente, • Schlamm, • Metallpartikel, • Kalkstücke, • Installationsrückstände, • Fremdkörper, • Ablagerungen aus Leitungen, • sonstige Verunreinigungen. Diese Stoae können zu Verstopfungen, Beschädigungen oder Fehlfunktionen wasserführender Komponenten führen. Schäden, die auf derartige Ursachen zurückzuführen sind, stellen keinen Garantie- oder Gewährleistungsfall dar. Der Betreiber ist verpflichtet, die Wasserinstallation regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls geeignete Schutzmaßnahmen zu treaen. 11. Hinweis zur Wasserqualität AQLUX empfiehlt ausdrücklich die regelmäßige Kontrolle der Wasserqualität sowie die Einhaltung sämtlicher Wartungs- und Pflegehinweise. Bei mittlerer bis hoher Wasserhärte empfiehlt AQLUX die Installation geeigneter Wasseraufbereitungs- oder Filtersysteme. Die Lebensdauer und Funktionsfähigkeit elektronischer Sanitärprodukte hängt maßgeblich von der Wasserqualität, der Wartung, der Installation und dem ordnungsgemäßen Betrieb ab. Schäden, die durch die Missachtung dieser Empfehlungen entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von AQLUX. GARANTIEBEDINGUNGEN AQLUX L.L.C. TEIL B Wartung, Pflege, Stromversorgung, Installation und Ausschlussgründe 12. Wartungs- und Pflegepflichten Die Produkte von AQLUX sind hochwertige technische Sanitärsysteme, deren dauerhafte und sichere Funktion von einer regelmäßigen Pflege, Reinigung und Wartung abhängig ist. Der Käufer, Eigentümer, Betreiber oder Nutzer ist verpflichtet, sämtliche Wartungs-, Pflege- und Bedienungsvorgaben von AQLUX einzuhalten. Hierzu gehören insbesondere: • regelmäßige Reinigung der zugänglichen Komponenten, • regelmäßige Entkalkung entsprechend der örtlichen Wasserhärte, • Kontrolle der Duschdüsen, • Kontrolle der Wasseranschlüsse, • Kontrolle der elektrischen Anschlüsse, • Austausch von Filtern oder Verschleißteilen, soweit vorgesehen, • Durchführung der in den Produktunterlagen empfohlenen Wartungsmaßnahmen. Die Wartungspflicht besteht unabhängig davon, ob das Produkt regelmäßig oder nur gelegentlich genutzt wird. Unterbleiben erforderliche Wartungsmaßnahmen oder werden diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt, können daraus resultierende Schäden oder Funktionsstörungen nicht als Material- oder Herstellungsfehler anerkannt werden. In solchen Fällen bestehen keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber AQLUX. 13. Reinigung und Pflege der Oberflächen Die Oberflächen von AQLUX-Produkten sind für eine langfristige Nutzung ausgelegt und verfügen teilweise über spezielle Beschichtungen, Hygieneoberflächen oder Schutzschichten. Um diese Eigenschaften dauerhaft zu erhalten, dürfen ausschließlich geeignete Reinigungs- und Pflegemittel verwendet werden. Der Betreiber ist verpflichtet, die Pflegehinweise des jeweiligen Produkts einzuhalten. Von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die entstehen durch: • unsachgemäße Reinigung, • übermäßige mechanische Belastung, • aggressive Reinigungsverfahren, • Kratzer, • Scheuerschäden, • Beschädigungen durch harte Gegenstände, • falsche Pflegeprodukte. Normale Gebrauchsspuren sowie altersbedingte Veränderungen der Oberflächen stellen keinen Garantiefall dar. 14. Verwendung ungeeigneter Reinigungs- und Entkalkungsmittel Die Verwendung ungeeigneter Reinigungs- oder Entkalkungsmittel kann zu erheblichen Schäden an Oberflächen, Dichtungen, Sensoren, elektronischen Komponenten und wasserführenden Bauteilen führen. Von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch: • säurehaltige Reinigungsmittel, • chlorhaltige Reinigungsmittel, • stark alkalische Reinigungsmittel, • Lösungsmittel, • aggressive Chemikalien, • Scheuermittel, • industrielle Reinigungsprodukte, • nicht freigegebene Entkalkungsmittel. Der Betreiber trägt die Verantwortung für die Auswahl geeigneter Reinigungs- und Pflegeprodukte. 15. Elektrische Versorgung und Stromanschlüsse Elektronische Produkte von AQLUX benötigen eine fachgerecht ausgeführte und stabile Stromversorgung. Der Käufer sowie der ausführende Installateur sind dafür verantwortlich, dass sämtliche elektrischen Anschlüsse den geltenden technischen Vorschriften entsprechen. AQLUX übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch Mängel der elektrischen Infrastruktur entstehen. Hierzu gehören insbesondere: • fehlerhafte Stromanschlüsse, • ungeeignete Steckdosen, • fehlende Erdung, • mangelhafte Absicherung, • fehlerhafte Elektroinstallationen, • ungeeignete Stromkreise, • beschädigte Leitungen, • nicht normgerechte Anschlüsse. Derartige Schäden stellen keinen Material- oder Herstellungsfehler dar. 16. Überspannung, Unterspannung und Blitzschlag Elektronische Komponenten können durch externe elektrische Einwirkungen beschädigt werden. Von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden infolge von: • Überspannung, • Unterspannung, • Spannungsschwankungen, • Stromausfällen, • Blitzschlag, • Netzstörungen, • Spannungsspitzen, • Defekten der Gebäudeinstallation, • Defekten öaentlicher Stromnetze, • Energieversorgungsstörungen. Diese Ereignisse liegen außerhalb des Einflussbereichs von AQLUX und begründen keinen Garantieanspruch. AQLUX empfiehlt den Einsatz geeigneter Überspannungsschutzsysteme. 17. Fachgerechte Installation Die fachgerechte Installation ist eine wesentliche Voraussetzung für die ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit des Produkts. AQLUX empfiehlt ausdrücklich die Installation durch qualifizierte Fachbetriebe. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Auswahl und Beauftragung des Installateurs. Von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden oder Funktionsstörungen, die entstehen durch: • fehlerhafte Montage, • fehlerhafte Wasseranschlüsse, • fehlerhafte Elektroanschlüsse, • mangelhafte Abdichtungen, • ungeeignete Installationsmaterialien, • Nichtbeachtung der Installationsanleitung, • unzureichende Befestigung, • fehlerhafte Inbetriebnahme. Installationsfehler stellen keinen Material- oder Herstellungsfehler dar. 18. Veränderungen, Umbauten und Fremdeingri[e AQLUX-Produkte dürfen ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Konstruktion verwendet werden. Jegliche Veränderungen erfolgen auf eigenes Risiko des Betreibers. Die Garantie erlischt insbesondere bei: • eigenmächtigen Reparaturen, • Öanung versiegelter Komponenten, • technischen Veränderungen, • Veränderungen an der Elektronik, • Veränderungen an der Software, • Manipulationen an Sicherheitseinrichtungen, • Einbau nicht freigegebener Komponenten, • Verwendung nicht freigegebener Ersatzteile, • Eingriaen durch nicht autorisierte Personen. AQLUX übernimmt keine Haftung für daraus resultierende Schäden. 19. Unsachgemäße Nutzung Die Produkte von AQLUX sind ausschließlich für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt. Schäden, die durch eine unsachgemäße oder zweckwidrige Nutzung entstehen, sind von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für: • Fehlbedienung, • Missbrauch, • gewaltsame Einwirkung, • mutwillige Beschädigung, • Nutzung entgegen der Bedienungsanleitung, • Betrieb trotz erkennbarer Mängel, • unsachgemäße Reinigung, • unsachgemäßen Transport. Der Betreiber ist verpflichtet, erkennbare Störungen unverzüglich zu melden und geeignete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu treaen. 20. Verschleiß und normale Abnutzung Jedes Produkt unterliegt im Laufe seiner Nutzung einem natürlichen Alterungs- und Verschleißprozess. Normale Gebrauchsspuren, Materialalterung und Verschleiß stellen keinen Material- oder Herstellungsfehler dar. Von Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere: • altersbedingte Veränderungen, • normale Gebrauchsspuren, • Abnutzung von Oberflächen, • Abnutzung von Dichtungen, • Abnutzung beweglicher Teile, • Abnutzung von Sitzen und Scharnieren, • Abnutzung von Filtern, • sonstige Verschleißerscheinungen. Der natürliche Verschleiß begründet keinen Anspruch auf Reparatur, Austausch oder Kostenerstattung. 21. Besondere Anforderungen bei elektronischen Produkten Elektronische Sanitärprodukte enthalten empfindliche elektronische und sensorbasierte Komponenten. Der Betreiber ist verpflichtet, die Produkte vor schädlichen äußeren Einwirkungen zu schützen. Hierzu zählen insbesondere: • Feuchtigkeit außerhalb des vorgesehenen Einsatzbereichs, • unsachgemäße Reinigung elektronischer Komponenten, • mechanische Beschädigungen, • Spannungsprobleme, • Fremdeingriae in elektronische Systeme. Schäden infolge solcher Einwirkungen sind von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 22. Mitwirkungspflicht des Betreibers Der Käufer verpflichtet sich, bei der Untersuchung eines gemeldeten Mangels in angemessenem Umfang mitzuwirken. Hierzu kann insbesondere gehören: • Bereitstellung von Fotos, • Bereitstellung von Videos, • Durchführung einfacher Funktionstests, • Bereitstellung von Installationsinformationen, • Bereitstellung von Wartungsinformationen. Verweigert der Käufer die erforderliche Mitwirkung oder verhindert er die technische Prüfung, kann die Bearbeitung des Garantieanspruchs abgelehnt werden. GARANTIEBEDINGUNGEN AQLUX L.L.C. TEIL C Reklamationsabwicklung, Haftungsbeschränkungen, gewerbliche Nutzung und Schlussbestimmungen 23. Wasserschäden, Sachschäden und Folgeschäden Die Garantie von AQLUX umfasst ausschließlich die Reparatur, den Austausch oder die technische Beurteilung eines nachweislich mangelhaften Produkts oder Bauteils im Rahmen dieser Garantiebedingungen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet AQLUX nicht für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden, die durch den Ausfall, die Fehlfunktion, die Installation oder die Nutzung eines Produkts entstehen. Dies gilt insbesondere für: • Wasserschäden, • Feuchtigkeitsschäden, • Schimmelbildung, • Schäden an Fliesen, • Schäden an Wänden, • Schäden an Böden, • Schäden an Möbeln, • Schäden an Elektroinstallationen, • Schäden an Sanitäranlagen, • Nutzungsausfälle, • Betriebsunterbrechungen, • Produktionsausfälle, • entgangene Einnahmen, • entgangenen Gewinn, • Ersatzunterkünfte, • Hotelkosten, • Mietausfälle, • sonstige Vermögensschäden. Dies gilt insbesondere dann, wenn solche Schäden auf fehlerhafte Installation, mangelnde Wartung, Wasserqualität, Kalkablagerungen, Stromschwankungen oder andere außerhalb des Einflussbereichs von AQLUX liegende Ursachen zurückzuführen sind. 24. Ausschluss von Ein- und Ausbaukosten Die Garantie von AQLUX beschränkt sich ausschließlich auf das betroaene Produkt oder die betroaene Komponente. Nicht Bestandteil der Garantie sind insbesondere: • Demontagekosten, • Montagekosten, • Installateurkosten, • Serviceeinsätze vor Ort, • Reisekosten, • Transportkosten, • Versandkosten, • Hebe- oder Kranarbeiten, • technische Prüfkosten Dritter, • Kosten für Sachverständige, • Kosten für Zugang oder Freilegung von Installationen. Auch bei einem anerkannten Garantiefall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung solcher Kosten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 25. Reklamationsverfahren Jeder Garantieanspruch ist unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich gegenüber AQLUX geltend zu machen. Die Meldung hat möglichst detailliert zu erfolgen und alle verfügbaren Informationen zu enthalten, die für die technische Beurteilung erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere: • Name des Käufers, • Rechnungsnummer, • Kaufdatum, • Produktbezeichnung, • Seriennummer (soweit vorhanden), • Fehlerbeschreibung, • Fotos, • Videos, • sonstige technische Informationen. Unvollständige Reklamationen können bis zur vollständigen Nachreichung der erforderlichen Informationen zurückgestellt werden. 26. Technische Prüfung AQLUX ist berechtigt, jeden gemeldeten Garantieanspruch technisch zu prüfen. Zur Durchführung der Prüfung kann AQLUX insbesondere verlangen: • zusätzliche Fotos, • zusätzliche Videos, • Nachweise zur Installation, • Nachweise zur Wartung, • Einsendung einzelner Bauteile, • Einsendung des gesamten Produkts. AQLUX entscheidet nach eigenem fachlichen Ermessen über die zur Prüfung erforderlichen Maßnahmen. Eine Anerkennung eines Garantieanspruchs erfolgt erst nach Abschluss der technischen Prüfung. 27. Unbegründete Reklamationen Ergibt die technische Prüfung, dass: • kein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt, • ein Garantieausschluss greift, • die Ursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von AQLUX liegt, • die Reklamation unbegründet ist, kann der Garantieantrag abgelehnt werden. AQLUX behält sich das Recht vor, dem Kunden die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Dies kann insbesondere umfassen: • Prüfkosten, • Versandkosten, • Transportkosten, • Bearbeitungskosten, • Kosten technischer Untersuchungen. 28. Nutzung in gewerblichen und ö[entlichen Bereichen Produkte von AQLUX sind grundsätzlich für den jeweils vorgesehenen Einsatzbereich bestimmt. Produkte, die für den privaten Wohnbereich entwickelt wurden, sind nicht automatisch für den dauerhaften Einsatz in gewerblichen oder öaentlichen Bereichen vorgesehen. Hierzu zählen insbesondere: • Hotels, • Pensionen, • Ferienwohnungen, • Restaurants, • Cafés, • Bars, • Einkaufszentren, • Fitnessstudios, • Krankenhäuser, • Pflegeeinrichtungen, • Schulen, • öaentliche Gebäude, • sonstige hochfrequentierte Sanitäranlagen. Eine Nutzung unter solchen Bedingungen kann zu einer deutlich erhöhten Beanspruchung führen. AQLUX ist berechtigt, diese Umstände bei der Beurteilung eines Garantieanspruchs zu berücksichtigen. 29. Vermietete Objekte und Mehrpersonennutzung Produkte, die in Mietobjekten, Ferienwohnungen, Gästehäusern oder vergleichbaren Einrichtungen betrieben werden, können einer wesentlich höheren Nutzung ausgesetzt sein als Produkte in einem privaten Haushalt. Der Betreiber solcher Anlagen ist für die regelmäßige Wartung und Kontrolle verantwortlich. Schäden oder Verschleißerscheinungen infolge außergewöhnlicher Nutzung stellen keinen Material- oder Herstellungsfehler dar. 30. Internationale Verkäufe und Nutzung außerhalb Kosovos Die Garantie von AQLUX ist grundsätzlich auf Produkte ausgerichtet, die innerhalb der Republik Kosovo verkauft, installiert und betrieben werden. Produkte außerhalb Kosovos können anderen technischen, rechtlichen und infrastrukturellen Bedingungen unterliegen. AQLUX übernimmt keine Verantwortung für: • nationale Vorschriften, • lokale Installationsnormen, • Wasserqualitätsunterschiede, • Unterschiede in der Stromversorgung, • behördliche Anforderungen, • Importvorschriften, • Zollbestimmungen. Internationale Transport-, Versand-, Zoll- oder Rücksendekosten trägt grundsätzlich der Käufer. 31. Weiterverkauf und Eigentümerwechsel Die Garantie wird grundsätzlich gegenüber dem ursprünglichen Käufer gewährt. Im Falle eines Weiterverkaufs, einer Schenkung oder eines Eigentümerwechsels kann AQLUX zusätzliche Nachweise verlangen. Kann die Herkunft, Nutzung oder Eigentumskette eines Produkts nicht ausreichend nachvollzogen werden, kann die Bearbeitung eines Garantieanspruchs abgelehnt werden. 32. Produkte mit verändertem Einbauzustand Wird ein Produkt nach seiner Erstinstallation ausgebaut, versetzt, erneut montiert oder an einem anderen Ort betrieben, übernimmt AQLUX keine Verantwortung für daraus resultierende Schäden oder Funktionsstörungen. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge: • erneuter Montage, • Transport nach Erstinstallation, • Veränderung von Anschlüssen, • Veränderung elektrischer Komponenten, • Veränderung wasserführender Komponenten. Derartige Schäden gelten grundsätzlich nicht als Herstellungsfehler. 33. Höhere Gewalt AQLUX haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereiches von AQLUX liegen. Hierzu zählen insbesondere: • Naturkatastrophen, • Überschwemmungen, • Erdbeben, • Brände, • Blitzschläge, • Krieg, • Terrorakte, • Unruhen, • Pandemien, • behördliche Maßnahmen, • Ausfälle öaentlicher Infrastruktur. Derartige Ereignisse begründen keinen Garantieanspruch. 34. Zukünftige Produkte und Produktgruppen Diese Garantiebedingungen gelten automatisch für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Produkte, Systeme, Technologien, Zubehörteile und Dienstleistungen von AQLUX. Hierzu zählen insbesondere zukünftige Produkte aus den Bereichen: • Sanitärtechnik, • Badezimmerausstattung, • Armaturen, • Spiegel, • Badmöbel, • Duschsysteme, • Smart-Home-Produkte, • elektronische Steuerungssysteme, • Zubehör, • Ersatzteile. Eine gesonderte Anpassung dieser Garantiebedingungen ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich. 35. Änderungen der Garantiebedingungen AQLUX behält sich das Recht vor, diese Garantiebedingungen jederzeit anzupassen, zu ergänzen oder zu aktualisieren. Für bereits abgeschlossene Kaufverträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 36. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 37. Schlussbestimmungen Diese Garantiebedingungen bilden zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Rückgabe- und Widerrufsbedingungen sowie den Versand- und Zahlungsbedingungen die Grundlage sämtlicher Garantie- und Gewährleistungsregelungen von AQLUX. Mit dem Kauf, der Installation oder der Nutzung eines Produkts erkennt der Käufer diese Bedingungen als Bestandteil des Vertragsverhältnisses an, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Kosovo. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten das zuständige Gericht in Ferizaj, Republik Kosovo. AQLUX L.L.C. SALI ÇEKU 50 70000 Ferizaj Republik Kosovo E-Mail: info@aqlux.com Website: aqlux.com